Stiftung Höhlenrettung

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Vom Gedanken zur Realisierung

Sofern Sie einen Geldbetrag, Wertpapiere oder eine Immobilie der Stiftung Höhlenrettung nach Ihrem Ableben zukommen lassen möchten, können sie dies als sogenanntes Vermächtnis in Ihrem Testament festlegen. Damit alles so wird wie Sie es wünschen, ist die Unterstützung eines Notars empfehlenswert.

Haben Sie noch Fragen ?

Gerne besprechen wir mit Ihnen wie sich Ihr Stifterwille realisieren läßt. Für weitere Auskünfte über die Arbeit der Höhlenrettung, der Stiftung, und weitere Unterstützungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Wenden Sie sich dazu an:

Stiftung Höhlenrettung
Geisswiesenstrasse 17
72070 Tübingen
Tel. 07071-969011

E-Mail:
stiftung-hoehlenrettung [at] t-online [dot] de

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