Stiftung Höhlenrettung

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Transparenz

Wir bekennen uns zu den vierzehn Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, insbesondere bei den Themen Verwaltungsausgaben und Transparenz.

Wir haben uns im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (siehe rechts unten) verpflichtet, die nachstehenden Informationen der Öffentlichkeit auf unserer Webseite zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • zum Impressum
  • Die Stiftung wurde 2008 gegründet und 2011 vom Regierungspräsidum Tübingen als rechtsfähig anerkannt.

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Tübingen (Steuernummer 86167/46083) vom 17.08.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Eine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten besteht nicht.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen gab es nicht.

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Illustration Silke Bachmann.
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Wir bekennen uns zu den vierzehn Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, insbesondere bei den Themen Verwaltungsausgaben und Transparenz.

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